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Unsere AGB
 

AGB FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNG O‘Schwarzwald § 1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Buchung und Vertragsabschluss

  1. 2.1  Die Buchung der Ferienwohnung erfolgt durch den Gast über eine schriftliche Anfrage, per E-Mail unter info@oschwarzwald.de oder über unsere Webseite www.oschwarzwald.de. Der Gast erhält nach Eingang der Buchung eine Bestätigung vom Vermieter. Diese Bestätigung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

  2. 2.2  Der Mietvertrag für die Ferienwohnung kommt rechtlich verbindlich zustande, sobald der Vermieter die Buchung des Gastes bestätigt und der Gast diese Bestätigung erhält. Gemäß den vereinbarten Bedingungen ist der Vertrag jedoch erst vollständig rechtskräftig, wenn der Gast die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahlung fristgerecht leistet und diese beim Vermieter eingegangen ist.

  3. 2.3  Um die Buchung zu sichern, ist eine Anzahlung erforderlich und der Vertrag wird erst dann endgültig abgeschlossen und rechtskräftig, wenn die Anzahlung vom Gast fristgerecht beim Vermieter eingegangen ist. Die Höhe und der Zeitpunkt der Anzahlung werden dem Gast bei der Buchung oder in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

  4. 2.4  Eine Stornierung oder Änderung des Mietvertrages ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Stornogebühren können gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen anfallen.

§ 3 Nutzungsbedingungen und Belegungsrichtlinien

  1. 3.1  Die Ferienwohnung darf ausschließlich von den in der Buchung angegebenen Personen genutzt werden. Änderungen der Gästeanzahl oder der Personen müssen im Voraus mit dem Vermieter abgestimmt und genehmigt werden. Für jede zusätzliche Person ist somit ein gesondertes Entgelt zu zahlen, das sich am Mietzins orientiert.

  2. 3.2  DieFerienwohnungistfürmaximal2Personenausgelegt.

  3. 3.3  Das Mindestalter für die Buchung beträgt 25 Jahre. Buchungen, bei denen der Gast jünger als 25 Jahre ist, sind nicht gestattet, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich zugestimmt.

  4. 3.4  BeiVerstößengegendieAGBoderdieHausordnungsowiederobengenanntenBedingungen, wie z.B. Überbelegung, Untervermietung ohne Zustimmung, Überlassung der Wohnung an Dritte oder Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

§ 4 Einverständniserklärung und Hausordnung

  1. 4.1  DerMietererklärtsichmitdenAllgemeinenGeschäftsbedingungensowiederHausordnung der Ferienwohnung O’Schwarzwald einverstanden. Dieses Einverständnis wird durch die Leistung der Anzahlung erteilt.

  2. 4.2  DerGastverpflichtetsich,dieHausordnungzubefolgen,dieBestandteildesMietvertragsist. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. 5.1  Eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme ist nach Erhalt der Zahlungsaufforderung und zum angegebenen Datum zu leisten.

  2. 5.2  Die Restzahlung (inklusive Kurtaxe) muss spätestens 2 Monate vor der Anreise bzw. dem benannten Datum auf unser Konto überwiesen werden.

  3. 5.3  BeikurzfristigenBuchungenistderGesamtpreissofortnachErhaltderZahlungsaufforderung bzw. der benannten Zahlungsfrist zu überweisen.

  4. 5.4  In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache kann die Zahlung auch bar bei Anreise erfolgen.

  5. 5.5  DieMindestmietdauerbeträgt5Nächte.

  6. 5.6  BeiZahlungsverzugsindwirberechtigt,diejeweilsgeltendengesetzlichenVerzugszinsenin Höhe von derzeit 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 € zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

  7. 5.7  Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen. Der Gesamtbetrag muss spesenfrei auf unserem Bankkonto gutgeschrieben werden.

  8. 5.8  Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Barzahlung. EC-Karten, Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert.

§ 6 Rechte und Pflichten des Vermieters

  1. 6.1  Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Termin in einem ordentlichen und sauberen Zustand sowie mit vollständigem Inventar bereitzustellen.

  2. 6.2  BeiNichtzahlungdesvollenMietpreisesistderVermieterberechtigt,denMietvertragfristlos zu kündigen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt in diesem Fall beim Vermieter.

§ 7 Pflichten des Gastes

7.1 Übergabe und Nutzung der Ferienwohnung

Der Gast verpflichtet sich

  1. a)  die Ferienwohnung zum vereinbarten Termin in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu übernehmen und während der Mietzeit zu nutzen. Bei festgestellten Mängeln ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Andernfalls gilt die Ferienwohnung als ordnungsgemäß übergeben.

  2. b)  die ihm überlassene Ferienwohnung sowie deren Inventar während des Aufenthalts sorgfältig und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung zu

verwenden. Bei Schäden haftet der Gast und ist verpflichtet, den entstandenen Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.

  1. 7.2  Check-in

    1. a)  Der Check-in muss am Anreisetag ab 15:00 Uhr erfolgen, es sei denn, eine andere Zeit wurde vorher mit dem Vermieter vereinbart.

    2. b)  Bei einem früheren Check-in vor 15:00 Uhr, der nach Absprache erfolgt, wird der halbe Tagespreis berechnet.

    3. c)  Die Schlüssel zur Ferienwohnung werden bei der Anreise übergeben. Der Gast erhält die notwendigen Informationen zur Schlüsselübergabe kurz vor der Anreise, entweder per E-Mail, telefonisch oder durch ein vereinbartes Übergabeprotokoll.

    4. d)  Der Gast ist verpflichtet, bei der Anreise ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, um die Identität zu überprüfen. Der Vermieter kann die Kopie des Ausweises zu Verwaltungszwecken aufbewahren.

  2. 7.3  Check-out

    1. a)  Der Check-out muss am Abreisetag zwischen 7:00 Uhr und spätestens 10:30 Uhr erfolgen, es sei denn, eine andere Zeit wurde vorher mit dem Vermieter vereinbart.

    2. b)  Ein später Check-out ist bei der Buchung zu vereinbaren. Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann der späte Check-out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 10:30 Uhr und 18:00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.

    3. c)  Bei spätem Check-out nach 18:00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

    4. d)  Alle Schlüssel der Ferienwohnung müssen bei der Abreise an den Vermieter übergeben werden.

    5. e)  Der Gast verpflichtet sich, die Wohnung bei der Abreise besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen und folgende Punkte zu erfüllen:

      o Das Geschirr muss abgewaschen und sauber in die Schränke eingeräumt werden. o Die Mülleimer sind zu entleeren und an den vorgesehenen Platz zu stellen.
      o Der Kühlschrank ist auszuräumen und ggf. zu reinigen.
      o Alle Fenster sollten geschlossen und das Licht ausgeschaltet werden.

    6. f)  Für eine gründlichere Endreinigung sorgt der Vermieter, jedoch kann für eine besondere Reinigung im Falle von Verschmutzungen, die über das übliche Maß hinausgehen, eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden.

  3. 7.4  Das Inventar der Ferienwohnung ist ausschließlich für den vorgesehenen Zweck und innerhalb der Wohnung zu verwenden.

  4. 7.5  Der Gast verpflichtet sich, den Parkettboden im Wohnzimmer nur nebelfeucht zu reinigen und Verschüttetes umgehend zu entfernen, um Schäden zu vermeiden.

  5. 7.6  Das Verschieben oder Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

  1. 7.7  Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie beispielsweise Untervermietung, Überbelegung oder Störung des Hausfriedens, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt in diesem Fall beim Vermieter.

  2. 7.8  BeachtenSiebittedieRuhezeitzwischen22:00Uhrund08:00Uhr!

§ 8 Haftung und Versicherung

  1. 8.1  Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts.

  2. 8.2  Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Gastes während des Aufenthalts in der Ferienwohnung, es sei denn, der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht.

  3. 8.3  Eine Haftung für eventuelle Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie für Schäden oder Beeinträchtigungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg und anderen unvorhersehbaren Ereignissen verursacht werden, sind ausgeschlossen.

  4. 8.4  Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die er selbst oder seine Mitreisenden am Mietobjekt oder am Inventar verursachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, beschädigtes Geschirr, Schäden am Fußboden, Mobiliar oder verloren Schlüssel.

  5. 8.5  Der Gast haftet für das Verhalten und die Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.

  6. 8.6  Falls der Gast über eine Haftpflicht- oder Reiseversicherung verfügt, ist er verpflichtet, den Schaden umgehend seiner Versicherung zu melden. Der Gast hat dem Vermieter im Schadensfall den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen.

  7. 8.7  Falls der Gast keine Haftpflicht- oder Reiseversicherung abgeschlossen hat, wird er gebeten, vor der Anreise eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.

§ 9 Parkplatznutzung

  1. 9.1  Wir stellen unseren Gästen einen Parkplatz auf dem Gelände gegenüber unserem Haus, neben der einzelnen Garage, zur Verfügung.

  2. 9.2  Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug des Gastes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Parkplatzes entstehen, frei.

§ 10 Fahrradabstellmöglichkeiten

10.1Bereitstellung von Abstellplätzen: Der Vermieter bietet jedem Gast die Möglichkeit, höchstens ein Fahrrad in der einzelnen Garage abzustellen. Bitte teilen Sie uns vor der Anreise mit, wenn Sie Fahrräder mitbringen.

10.2Das Abstellen der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fahrrädern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,

Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fahrradabstellmöglichkeit entstehen, frei.

§ 11 Rauchen

11.1Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten, Verdampfern oder ähnlichen Geräte ist in allen Innenräumen der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast verpflichtet sich, die Nichtraucherregelung strikt einzuhalten.

11.2 Bei Verstößen gegen das Rauchverbot behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Gebühr zur Deckung der Kosten für die erforderliche Reinigung oder Renovierung zu erheben, um die Unterkunft in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Zudem ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und den Aufenthalt jederzeit vorzeitig zu beenden.

§ 12 Haustiere und Tiere auf dem Grundstück

12.1Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Sollte dennoch ein Haustier mitgebracht werden, wird der Mietvertrag ungültig.

12.2 Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem angrenzenden Bauernhof ein paar Schafe und indische Laufenten gehalten werden. Es ist nicht erlaubt, diese Tiere zu füttern oder zu belästigen. Der Gast verpflichtet sich, keine Tiere auf das Grundstück zu locken oder in irgendeiner Weise zu füttern.

§ 13 Reiserücktritt

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu zahlen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und ist wie folgt gestaffelt:

  • Bis zu 2 Monate vor dem Anreisetag fallen keine Stornokosten an.

  • Ab 2 Monate vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise sind 100 % des vereinbarten

    Mietpreises zu zahlen.
    Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

    § 14 Rücktritt durch den Vermieter

    Im Falle einer Absage von unserer Seite, aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorherseh- barer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertrags- widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 15 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

15.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN- Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und diese nicht mit üblichen und zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

15.2 Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

15.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internet- zuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

15.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kosten- pflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

  • dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjekts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des WLANs durch den Mieter und/oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung resultieren. Dies gilt auch für Kosten und Aufwendungen, die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr verbunden sind. Erkennt der Mieter oder hätte er erkennen müssen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, so hat er den Vermieter des Ferienobjekts unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen.

§ 16 Schriftform und Vertragsbedingungen

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch eine Abänderung dieser Klausel selbst. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Überweisung der Anzahlung durch den Mieter ausdrücklich akzeptiert.

§ 17 Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Vermieters Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, gemäß § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist.

Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Gastes aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- gehilfen beruhen.

§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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